Impressum
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Angaben gemäß § 5 TMG:
APMANN Daten- und Kommunikationstechnik GmbH & Co. KG
Feldhusstr. 1
27755 Delmenhorst, Deutschland
Vertreten durch:
Apmann Geschäftsführungs GmbH, Dipl.-Ing. Torsten Gähler (Geschäftsführer)
Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Oldenburg
Registernummer: HRA 203392
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE284520098
Bildnachweis:
Die auf dieser Seite verwendeten Fotos und Grafiken stammen von:
APMANN, Britt Beuter, SimonsVoss Technologies GmbH, Tobit.Software, Mitel Deutschland GmbH, Brother International GmbH, Telecom Behnke GmbH, Axis Communications AB (“Axis”), Daitem, Jabra GN Netcom A/S, artec technologies AG, bintec elmeg GmbH, Panasonic Marketing Europe GmbH, ELENOT ELECTRONIC GmbH, Honeywell Deutschland Holding GmbH und www.shutterstock.com
Kontakt
- 04221 9269-0
- 04221 9269-26
- info@apmann.net
- www.apmann.net
Registereintrag:
Name und Sitz der Gesellschaft:
Ergo Versicherung
Überseering 35
22297 Hamburg
Geltungsraum der Versicherung: Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Dipl.-Ing. Torsten Gähler
Kontaktaufnahme für den Datenschutz:
Datenschutzbeauftragter
Andi Jonescheit
Feldhusstraße 1, 27755 Delmenhorst
Tel.: 04221 9269-122
E-Mail.: datenschutz@apmann.net
Gestaltung und technische Umsetzung
DIE ALCHEMISTEN AG
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Urheberrecht
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AGB für Verbraucher
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge der APMANN Daten- und Kommunikationstechnik GmbH & Co. KG mit einem Verbraucher
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für den zwischen der Firma APMANN Daten- und Kommunikationselektronik GmbH & Co. KG (nachfolgend APMANN genannt) und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag über die Lieferung von Waren. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Verbraucher (nachfolgend Kunde genannt) im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diese Personen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit ausüben.
§ 3 Angebot / Bestellung und Vertragsschluss
(1) Alle Angebote von APMANN sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend, es sei denn, dass APMANN das Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet hat.
(3) Der Vertrag mit dem Kunden kommt zustande, indem APMANN innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Eingang der Bestellung bei APMANN die Ware an den Kunden ausliefert oder dem Kunden innerhalb dieser Frist eine Auftragsbestätigung zusendet.
§ 4 Preise / Zahlung
(1) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk bzw. Lager zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versand- und Verpackungskosten sind von den angegebenen Preisen nicht eingeschlossen und extra zu entrichten.
(3) Ist zwischen dem Kunden und APMANN nichts anderes vereinbart, ist der Kaufpreis ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
§ 5 Liefer- und Leistungszeit, Lieferverzug
(1) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Falls APMANN schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde APMANN eine angemessene Nachfrist, beginnend mit dem Tag der schriftlichen Inverzugsetzung, zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
(2) APMANN ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die bestellte Ware nicht mehr verfügbar/lieferbar ist oder APMANN selbst von ihrem Zulieferer nicht rechtzeitig beliefert werden kann. In diesem Fall ist APMANN verpflichtet, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware/Leistung zu informieren und eine bereits erstattete Gegenleistung des Kunden unverzüglich zurückzuerstatten.
(3) APMANN ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
(4) APMANN haftet dem Kunden bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf eine von APMANN zu vertretende vorsätzliche oder grobe Vertragsverletzung beruht. Beruht der Lieferverzug nicht auf eine von APMANN zu vertretende vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung, ist die Haftung von APMANN auf den vorhersehbaren typischen Durchschnittsschaden beschränkt. In den übrigen Fällen des Lieferzuges haftet APMANN nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) APMANN behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltswaren) bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
(2) Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z.B. im Falle einer Pfändung, hat der Kunde den Dritten auf das Eigentum von APMANN an der Vorbehaltsware hinzuweisen und APMANN unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, APMANN alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch eine ggf. erforderlich werdende Intervention durch APMANN entstehen.
(3) Verhält sich der Kunde vertragswidrig, insbesondere wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung durch APMANN nicht nachkommt, kann APMANN nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in ihrem Eigentum stehenden Vorbehaltsware verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde.
§ 7 Mängelhaftung
(1) Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich bei der Anlieferung/ Abholung zu untersuchen. Er hat APMANN alle offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge genügt. Kommt der Käufer den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, gilt die Ware als genehmigt. Uns ist Gelegenheit zur gemeinsamen Feststellung der angezeigten Beanstandungen zu geben.
(2) Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels (Nacherfüllung) oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
(3) Die Mängelhaftungsrechte des Kunden richten sich im übrigen nach den gesetzlichen Regelungen mit der Maßgabe, dass APMANN bei Vorliegen eines Mangels zunächst zur Nacherfüllung berechtigt ist. Der Kunde hat APMANN eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung gilt mit dem 2. vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Rücktritt) verlangen.
(4) Die Mängelhaftung erlischt für solche Programme, die der Kunde ändert oder in die er eingreift, es sei denn, er weist nach, dass er für den Fehler nicht ursächlich geworden ist.
(6) Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch unverhältnismäßig erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort (Delmenhorst) verbracht wurde.
(7) Die Mängelhaftungsfrist für neue Waren beträgt zwei Jahre und für gebrauchte Waren ein Jahr.
§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Wir haften für Schäden, die von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Im Übrigen schließen wir die Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind, aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von APMANN. Für Fälle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung außerdem bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf den dreifachen Kaufpreis beschränkt.
(2) Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, dass vor Beginn von Wartungs- / oder Reparaturarbeiten eine ordnungsgemäße Daten-sicherung erfolgt ist. APMANN übernimmt weder die Prüfung der vorangegangenen Datensicherung, noch das Vorhandensein der richtigen Daten auf den Sicherungsdatenträgern und übernimmt keine Haftung, falls Daten auf den Sicherungsdatenträgern fehlerhaft waren.
§ 9 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist der Sitz von APMANN in Delmenhorst. Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Gesetz.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der APMANN und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hat der private Endverbraucher keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, so ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
§ 10 Datenschutz
Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zur Abwicklung Ihres Auftrags. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und des Telemediengesetz (TMG) von uns gespeichert und verarbeitet. Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an uns. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Haus-Adresse und E-Mail-Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z.B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum. Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre durch uns verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.
Hinweis nach § 37 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Das Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Internet: www.verbraucher-schlichter.de
STAND: April 2007
AGB für Unternehmer
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge der APMANN Daten- und Kommunikationstechnik GmbH & Co. KG mit einem Unternehmer
§ 1 Geltungsbereich
Allen gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen (nachfolgend Kunde genannt) und der Fa. APMANN werden die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde gelegt, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Käufern, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden dennoch die Bestellung des Kunden ausführen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
§ 2 Angebot / Bestellung und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Verträge und Zusicherungen jeder Art sind nur bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Geringe Abweichungen von den Produktangaben, wie technische Änderungen, sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
(2) Mit der Bestellung einer Ware und/oder Leistung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware und/oder Leistung erwerben zu wollen. Angebote gelten erst dann als angenommen, wenn die Lieferung erfolgt oder das Angebot von uns innerhalb von 14 Tagen bestätigt wird.
§ 3 Preise / Zahlungsbedingungen, Versandgebühren
(1) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk bzw. Lager (Delmenhorst) zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versand- und Verpackungskosten sind von den angegebenen Preisen nicht eingeschlossen und extra zu entrichten.
(3) Ein Skontoabzug ist nur nach einer gesonderten Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden zulässig, die von uns auch schriftlich bestätigt wird.
(4) Der Kaufpreis ist (ohne Abzug) sofort nach Eingang der Rechnung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
(5) Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit, Lieferverzug
(1) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
(2) Ist Lieferverzug gegeben, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht. Ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen.
(3) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
(5) Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die bestellte Ware nicht mehr verfügbar/ lieferbar ist oder wir selbst von unserem Zulieferer nicht rechtzeitig beliefert werden können. In diesem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware/Leistung zu informieren und eine bereits erstattete Gegenleistung des Kunden unverzüglich zurückzuerstatten.
(6) Werden bei der Installation des Liefergegenstands Leistungen Dritter benötigt, gelten diese als Vorleistungen.
§ 5 Mängelhaftung
(1) Der Kunde hat alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens binnen 5 Werktagen nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Uns ist Gelegenheit zur gemeinsamen Feststellung der angezeigten Beanstandungen zu geben. Kommt der Käufer den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, gilt die Ware als genehmigt.
(2) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir zunächst unter Ausschluss der Rechte des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung) oder Schadensersatz zu verlangen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Kunde hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
Die Nacherfüllung kann nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen. Wir tragen die zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Kunden zumutbar sind.
(3) Die Mängelhaftungsansprüche des Käufers verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Kunden, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 6 Haftungsbeschränkung
(1) Wir haften unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Im übrigen schließen wir die Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind, aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von APMANN. Für Fälle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung außerdem bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf den dreifachen Kaufpreis beschränkt.
(3) Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, dass vor Beginn von Wartungs- oder Reparaturarbeiten eine ordnungsgemäße Datensicherung erfolgt ist.
APMANN übernimmt weder die Prüfung der vorangegangenen Datensicherung, noch das Vorhandensein der richtigen Daten auf den Sicherungsdatenträgern und übernimmt keine Haftung, falls Daten auf den Sicherungsdatenträgern fehlerhaft waren.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(5) Ohne unsere schriftliche Zustimmung sind Ansprüche, die sich gegen uns richten, nicht abtretbar und können nur vom Kunden geltend gemacht werden.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar.
(2) Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
(3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an.
Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Zur Abtretung dieser Forderung ist der Kunde auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Kunden bestehen.
(4) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird in jedem Fall für uns vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung.
Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung.
Ist die Sache des Kunde in Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Kunde und wir uns einig, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nehmen wir hiermit an. Unser so entstandenes Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Kunde für uns.
(5) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
(6) Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.
(2) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
(3) Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründet nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages. APMANN und der Kunde verpflichten sich, nichtige Klauseln durch solche Absprachen zu ersetzen, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem mit der jeweils nichtigen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahe kommt.
§ 9 Datenschutz
Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zur Abwicklung Ihres Auftrags. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und des Telemediengesetz (TMG) von uns gespeichert und verarbeitet. Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an uns. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Haus-Adresse und E-Mail-Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z.B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum. Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre durch uns verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.
Stand ist April 2007